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   OLG Frankfurt, 21.07.1989 - 25 U 96/88   

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https://dejure.org/1989,3660
OLG Frankfurt, 21.07.1989 - 25 U 96/88 (https://dejure.org/1989,3660)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.07.1989 - 25 U 96/88 (https://dejure.org/1989,3660)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Juli 1989 - 25 U 96/88 (https://dejure.org/1989,3660)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung; Ausübung eines anvertrauten öffentlichen Amtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1486
  • NJW 1991, 3304 (Ls.)
  • NJW-RR 1990, 862 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 693 (Ls.)
  • Rpfleger 1990, 31
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.01.1974 - IV ZR 92/72

    Beauftragung des Gutachterausschusses mit der Ermittlung des Grundstückswerts;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.1989 - 25 U 96/88
    (vgl. §§ 20, 27 OGG; § 1 Abs. 3 des Preussischen Gesetzes über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt vom 1.8.1909; RGZ 134, 178, 181; BGHZ 62, 93, 372, 376).

    Die Schätzung soll vielmehr nur einen billigen und einfachen Weg dafür bieten, der gerichtlichen Wertfestsetzung eine Grundlage zu schaffen (ähnlich BGHZ 62, 93).

  • BGH, 18.06.1962 - VII ZR 237/60
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.1989 - 25 U 96/88
    Die Leichtfertigkeit muß ein solches Maß erreichen, daß sie als Gewissenlosigkeit erscheint; die Falschbegutachtung muß Folge eines äußerst leichtfertigen Vorgehens sein (vgl. BGH in VersR 1962, 803, 805 [BGH 18.06.1962 - VII ZR 237/60] ).
  • OLG Düsseldorf, 06.08.1986 - 4 U 41/86

    Gerichtlicher Sachverständige; Prozeßparteien; Vertragliche Beziehungen; Positive

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.1989 - 25 U 96/88
    Da zwischen den Parteien keine vertraglichen Beziehungen bestehen, kommen als Grundlage des Klagebegehrens lediglich die Vorschriften über unerlaubte Handlungen in Betracht (vgl. BGH in VersR 1974, 344; OLG Düsseldorf in NJW 1986, 2891).
  • BGH, 04.07.1974 - III ZR 61/72

    Erteilung eines unrichtigen Zeugnisses über die Fortsetzung der ehelichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.1989 - 25 U 96/88
    daß die Amtspflicht neben der Erfüllung allgemeiner Interessen und der Verfolgung öffentlicher Belange auch den Zweck hat, die Interessen des einzelnen wahrzunehmen (vgl. dazu BGH in NJW 1974, 1764 [BGH 04.07.1974 - III ZR 61/72] ).
  • BGH, 18.12.1973 - VI ZR 113/71

    Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.1989 - 25 U 96/88
    Da zwischen den Parteien keine vertraglichen Beziehungen bestehen, kommen als Grundlage des Klagebegehrens lediglich die Vorschriften über unerlaubte Handlungen in Betracht (vgl. BGH in VersR 1974, 344; OLG Düsseldorf in NJW 1986, 2891).
  • BGH, 10.10.1983 - III ZR 87/83

    Berechnung des Wertes einer Beschwer bei Vorliegen eines Hauptantrages und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.1989 - 25 U 96/88
    Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1. Die übrigen Nebenentscheidungen finden ihre Rechtsgrundlagen in §§ 708 Nr. 10, 711, 546 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH in WM 1983, 1320).
  • RG, 20.11.1931 - III 18/31

    Kommt es wegen des Ausschlusses der Verantwortlichkeit einer öffentlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.1989 - 25 U 96/88
    (vgl. §§ 20, 27 OGG; § 1 Abs. 3 des Preussischen Gesetzes über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt vom 1.8.1909; RGZ 134, 178, 181; BGHZ 62, 93, 372, 376).
  • BGH, 06.02.2003 - III ZR 44/02

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Gutachterausschusses im

    Die gegenteilige Annahme des Berufungsgerichts orientiert sich insbesondere an dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 21. Juli 1989 (NJW 1990, 1486, 1487).
  • OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 137/99

    Haftung des Sachverständigen für fehlerhaftes Verkehrswertgutachten

    Bedenkt man weiter, dass es sowohl im Interesse des am Versteigerungsverfahren beteiligten Schuldners als auch im Interesse der beteiligten Grundpfandgläubiger liegt, einen möglichst hohen Versteigerungserlös zu erzielen, um einerseits die Schuldtilgung zu erreichen und andererseits Forderungsausfälle möglichst zu vermeiden, so liegt es auf der Hand, dass dem vorgeschalteten Wertfestsetzungsverfahren nicht - auch - der Zweck zukommen kann, künftige Ersteher von, etwa überhöhten Angeboten abzuhalten (vgl. OLG Frankfurt/Main, NJW 1990, 1486 ).
  • OLG Köln, 09.02.1995 - 7 U 153/94

    Amtshaftung wegen eines schuldhaften Verstoßes eines Rechtspflegers gegen die ihm

    Zwar ist richtig, daß die Wertfestsetzung grundsätzlich nur im Interesse des Vollstreckungsschuldners und der Gläubiger erfolgt und deshalb auch nur diesem Personenkreis, nicht aber dem Bieter und Ersteher Schadensersatzansprüche aus dem Gesichtspunkt einer fehlerhaften Wertfestsetzung zustehen können (OLG Frankfurt NJW 1990, 1486, 1487).
  • OLG Köln, 20.05.2005 - 20 U 133/04
    Dagegen hält er die Argumentation des OLG Frankfurt NJW 1990, 1486 nicht für überzeugend, wonach die Wertfestsetzung nicht kaufmännische Erfolge künftiger Ersteher schütze und dieser sich des wirtschaftlichen Risikos bewusst sein müsse, zumal beim Erwerb in der Zwangsversteigerung keine Gewährleistungsansprüche bestünden.
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